Psychotherapie
ist ein Prozess der Auseinandersetzung mit sich selbst, aus dem man am Ende gewachsen, gereift, gestärkt und neu orientiert hervorgeht. Krisen, aktuelle Konflikte oder länger bestehende Leiden
erfahren eine Umwandlung, indem sie aus dem Alltag heraus-, in den therapeutischen Raum hineingenommen und dort bearbeitet werden. Dieser Raum erlaubt es, sich nach innen zu wenden, sich wahrzunehmen in seinen Bedürfnissen, Ängsten, inneren Konflikten und Widersprüchen. Sich selbst zu sehen und allmählich besser zu verstehen, ist ein wesentliches Moment jeder Psychotherapie – von hier aus wird Veränderung möglich. Dieser Verstehens- und Veränderungsprozess vollzieht sich in gemeinsamer therapeutischer Arbeit in einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung. Ob dieses Vertrauen zur behandelnden Therapeutin gegeben ist und sich festigen und vertiefen kann, soll in einem ersten Gespräch und sich anschließenden probatorischen Sitzungen geprüft werden.
Terminvereinbarung, Erstgespräch und probatorische Sitzungen
sind die ersten Schritte, die eine Psychotherapie einleiten. Im Erstgespräch und weiteren probatorischen Sitzungen gilt es für beide Seiten, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob eine gemeinsame vertrauensvolle Arbeit vorstellbar ist. Die Schilderung Ihrer Beschwerden, Ihrer aktuellen Lebenssituation, Ihrer Lebensthemen lassen ein erstes Bild entstehen über zentrale innere Konflikte und Ihre Art der Lebensbewältigung. Es besteht eine Kassenzulassung und die Kosten für Erstgespräch und probatorische Sitzungen werden in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen.
Der
Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse
ist der nächste Schritt, nachdem PatientIn und Psychotherapeutin sich über eine Zusammenarbeit und über zentrale Themen und Ziele dieser Arbeit verständigt haben. Es werden zunächst 25 Stunden beantragt. AntragstellerIn ist formal der/die PatientIn, die Therapeutin gibt gerne Hilfestellung. In manchen Fällen sind diese 25 Therapiesitzungen ausreichend (Kurzzeittherapie). In anderen Fällen wird am Ende dieses Behandlungsabschnitts erörtert und entschieden, welches Behandlungsverfahren und welcher Zeitrahmen weiter notwendig, angemessen und sinnvoll sind (Langzeittherapie). Bei der Krankenkasse wird ein Antrag auf Umwandlung der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie gestellt. Näheres zu den therapeutischen Behandlungsverfahren, die die Praxis Steinbeck durchführt, finden Sie unter den entsprechenden Links der Navigationsleiste.
An den dann folgenden Schritten ist die/der PatientIn nicht mehr direkt beteiligt, dennoch sollen sie hier kurz skizziert werden: Die Therapeutin fügt dem Antrag einen Bericht hinzu, der aus ihrer fachlichen Sicht die psychischen Konflikte, die innerpsychische Dynamik und die Begründung für die geplante Psychotherapie darstellt. Die Krankenkasse schaltet obligatorisch eine unabhängige Gutachterin ein, die prüft, ob die vorliegende Problematik und das geplante Behandlungsverfahren sinnvoll einander entsprechen. Bestätigt die Gutachterin das, wird der Versicherungsträger den Antrag auf die weitere Behandlung bewilligen und die Kosten übernehmen.
Die
Wahrung Ihrer Anonymität
ist selbstverständlich und gesetzlich geregelt. Patientendaten, die eine Identifizierung erlauben würden, und Inhalte werden im ganzen Verfahren strikt getrennt. Die Krankenkasse bearbeitet ausschließlich Ihren formalen Antrag, Gesprächsinhalte werden nicht offengelegt. Die Gutachterin betrachtet die inhaltliche Seite, also Symptomatik, aktuelle Lebensumstände, Lebensgeschichte, hat aber niemals Kenntnis über die Identität der Patientin/des Patienten, da diese chiffriert übermittelt wird. Grundsätzlich unterliegen Psychologische PsychotherapeutInnen der gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber Dritten.